Einchecken im Camping
Wissenswerte Informationen bezüglich Reisedokumente: es gilt strenge Datenerfassungspflicht!
Die gültigen Rechtsvorschriften schreiben für Beherbergungsdienstleister seit September 2021 eine Datenerfassungspflicht vor. Das bedeutet in der Praxis soviel, dass Sie bei Ihrer Ankunft im Camping Ihre persönlichen Dokumente vorlegen müssen. Sie müssen Ihren Personalausweis und Meldeausweis (Wohnsitzkarte) dabei haben; es kann jedoch auch der Führerschein oder der Reisepass als Reisedokument vorgelegt werden.
Vergessen Sie bitte nicht, dass diese Regelung ausnahmslos für alle Gäste gilt, und zwar nicht nur im Camping, sondern in allen Beherbergungsbetrieben! Sie werden Ihre Dokumente auch vorlegen müssen, wenn sie Ihre benötigten personenbezogenen Daten schon vorab bei der Online-Buchung angegeben haben.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass Gäste, die keinen persönlichen Ausweis mit Foto vorweisen können, von keinem Beherbergungsbetrieb, das heißt auch nicht von unserem Camping, empfangen werden dürfen.
Auch Kinder unter 18 Jahren brauchen einen gültigen Personalausweis
Gemäß den für Inlandreisen und Unterkünften geltenden Rechtsvorschriften müssen auch Kinder unter 18 Jahren einen gültigen Personalausweis vorlegen. Es ist wichtig, dass ein Schüler- oder Studentenausweis dafür nicht ausreicht!
Die Vorschrift gilt ab Geburt des Kindes, daher benötigen auch ganz kleine Babys die entsprechenden Dokumente. Vor dem Reiseantritt prüfen Sie bitte unbedingt die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente, um eine etwaige, dadurch bedingte Scheiterung Ihres Urlaubs zu vermeiden!
Check-in für Kinder unter 14
Bei Kindern unter 14 Jahren brauchen Sie nicht unbedingt Dokumente vorzulegen, wir können die Daten auch aufgrund einer Erklärung des Vertreters des Kindes erfassen.
Übergangsregelungen bezüglich der Inanspruchnahme von Beherbergungsdienstleistungen
§ 28 Die Daten gemäß § 9/H Absatz (1) Buchstabe a) des Gesetzes über die staatlichen Aufgaben zur Entwicklung touristischer Regionen Nr. CLVI von 2016 darf der Beherbergungsdienstleister bezüglich Beherbergungsdienstempfänger von unter 14 Jahren auch aufgrund einer Erklärung des Vertreters erfassen. Im Falle von Beherbergungsdienstempfängern von unter 14 Jahren muss, abweichend von § 9/H Absatz (2) des Gesetzes über die staatlichen Aufgaben zur Entwicklung touristischer Regionen Nr. CLVI von 2016, bis 31. Dezember 2022 kein Dokument vorgelegt werden, und abweichend von § 9/H Absatz (1) Buchstabe b) des Gesetzes über die staatlichen Aufgaben zur Entwicklung touristischer Regionen Nr. CLVI von 2016 müssen die Identifikationsdaten des Dokuments nicht erfasst werden.
Nach der Ausweisidentifikation kann der Urlaub beginnen!
Was für Dokumente brauchen Sie zum Urlaub in Ungarn? Was wird als Reisedokument anerkannt?
Zur Inanspruchnahme einer Unterkunft brauchen Sie unbedingt Reisedokumente! Vergessen Sie bitte nicht, dass auch Kinder unter 18 Jahren einen Personalausweis brauchen. Wichtig: Das vorgelegte Reisedokument muss gültig sein.
Als Reisedokumente werden anerkannt:
- Personalausweis mit Foto,
- oder Führerschein,
- oder Reisepass.
Es ist zwar keine verbindliche Vorschrift, trotzdem lohnt es sich im Interesse eines störungsfreien Urlaubs, alle wichtigen Dokumente mitzuführen. Die Sozialversicherungskarte vereinfacht die Situation, wenn Sie während des Urlaubs unerwartet ärztliche Hilfe brauchen. Außerdem kann es hilfreich sein, den Schüler- oder Studentenausweis Ihres Kindes dabei zu haben: An vielen Orten gilt die Vorlage des Schüler- oder Studentenausweises als Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Schüler- und Studentenermäßigung.
Was ist das ungarische „VIZA“-System?
Wissenswertes zur Geschlossenen Gästeinformations-Datenbank
VIZA ist ein ungarisches Mosaikwort und bedeutet Geschlossene Gästeinformations-Datenbank. Laut gesetzlicher Regelung ist jeder Herbergsbetreiber verpflichtet, die Dokumente der Gäste mittels eines digitalen Dokumentenlesers zu erfassen. Es handelt sich um eine ähnliche Datenbank wie die der Nationalen Touristischen Datenleistungszentrale (NTAK). Deshalb ist es äußerst wichtig, vor dem Reiseantritt zu überprüfen, ob jeder Mitreisende gültige persönliche Dokumente besitzt und sie vor Ort auch vorlegen kann. Ohne Dokumentenvorlage kann man keinerlei Unterkunft in Anspruch nehmen; auch das bloße Angeben der Daten des Dokuments reicht nicht aus.
Ankunft im Camping
Anmeldung und Ausweisidentifikation erfolgen direkt bei Ihrer Ankunft an der Rezeption, noch bevor Ihr Urlaubsaufenthalt im Camping beginnt. Wenn die Anmeldung bereits erfolgt ist, steht nur noch die Ausweisidentifikation an, die nur wenige Minuten dauert.
Die Rezeption ist von 0 bis 24 Uhr geöffnet!
Aufgaben vor Reiseantritt – für einen unvergesslichen Campingurlaub!
- Überprüfen, ob die Reisedokumente vorhanden und gültig sind (gültiger Personalausweis oder Reisepass oder Führerschein jeweils mit Foto)
- Überprüfen der Dokumente der Kinder (gültiger Personalausweis oder Reisepass jeweils mit Foto)
- Überprüfen der nötigen Utensilien (weitere Dokumente, zum Beispiel Sozialversicherungskarte, Schüler- oder Studentenausweis, Bankkarte, eventuell ungarische SZÉP-Erholungskarte, Bargeld, persönliche Gegenstände, Medikamente, Campingausrüstung)